Die räumliche Preisdifferenzierung im Sprachtelefondienst - wettbewerbs- und regulierungspolitische Implikationen (Nr. 217) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Die räumliche Preisdifferenzierung im Sprachtelefondienst - wettbewerbs- und regulierungspolitische Implikationen (Nr. 217)

Die räumliche Preisdifferenzierung im Sprachtelefondienst - wettbewerbs- und regulierungspolitische Implikationen

Ingo Vogelsang*

Die räumliche Preisdifferenzierung im Sprachtelefondienst - wettbewerbs- und regulierungspolitische Implikationen
Nr. 217 / Februar 2001

Zusammenfassung

Räumliche Preisdifferenzierung ist in Deutschland ein akutes Thema, weil sie durch Wettbewerb im Ortnetz erzwungen werden könnte. Nach Ansicht des Verfassers stehen ihrer Einführung weder grundsätzliche rechtliche Hürden noch volkswirtschaftliche Bedenken im Wege. Diese Beurteilung schließt jedoch keineswegs flankierende Maßnahmen der Wettbewerbspolitik, Entgeltregulierung, Universaldienstpolitik und möglicherweise der Sozialpolitik aus.

Die Erfahrungen mit räumlicher Preisdifferenzierung in den USA sind nur bedingt auf Deutschland anwendbar und durchaus kein durchgehendes Vorbild. Im europäischen Ausland variieren die Gepflogenheiten zur räumlichen Preisdifferenzierung. In Großbritannien besteht Oftel noch auf Tarifeinheit bei Teilnehmeranschlüssen für Endnutzer, erlaubt BT aber grundsätzlich ein Deaveraging von entbündelten Anschlüssen.

Die Arbeit untersucht die Auswirkungen von Tarifeinheit und räumlicher Preisdifferenzierung für die Fälle reinen Infrastrukturwettbewerbs und gemischten Infrastruktur-/Dienstewettbewerbs. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass Tarifeinheit im Raum zu Rosinenpicken in Ballungsgebieten und Abwürgen des Wettbewerbs in ländlichen Gebieten führt und dass räumliche Preisdifferenzierung daher sowohl auf der Endnutzer- als auch auf der Vorleistungsebene, insbesondere beim Angebot entbündelter Anschlussleitungen stattfinden sollte. Es wird festgestellt, dass die Preisdifferenzierung zu einer räumlichen Vergrößerung der Telekommunikationsmärkte führen könnte. Dadurch sollte auch Marktbeherrschung im Durchschnitt abnehmen.

Räumliche Preisdifferenzierung ist insofern gerechter als Tarifeinheit, als unter jener arme Städter nicht mehr reiche Landbewohner subventionieren müssen. Tarifeinheit ist als Umverteilungspolitik ungerichtet und potenziell kostspielig. Dennoch sollten die von einem Übergang von Tarifeinheit auf räumliche Preisdifferenzierung entstehenden Verteilungswirkungen genau analysiert und wirtschaftspolitisch genutzt werden. Mögliche negative Wirkungen könnten durch Optionstarife, die hohe Anschlusstarife mit niedrigen Nutzungstarifen und niedrige Anschlusstarife mit hohen Nutzungstarifen verbinden, abgemildert werden. Auch könnten durch Universaldienstsubventionen die Preise und Verluste von Anbietern in entlegenen ländlichen Gebieten reduziert werden.

Räumliche Preisdifferenzierung ließe sich aus Sicht der Entgeltregulierung theoretisch im Rahmen von Price Caps sowohl bei den Endnutzertarifen als auch bei den entbündelten Anschlüssen einführen. In der Praxis wird man aber zunächst einmal die relevanten Regionen für eine Differenzierung definieren und eine Einzelprüfung vornehmen müssen.

* Die vorliegende Studie wurde vom WIK konzipiert und von Prof. Ingo Vogelsang von der Boston University im Auftrag des WIK durchgeführt.