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Wettbewerbspolitische Bedeutung des Postleitzahlensystems (Nr. 276)

Neuer Diskus: Wettbewerbspolitische Bedeutung des Postleitzahlensystems

Alex Kalevi Dieke, Sonja Schölermann

Wettbewerbspolitische Bedeutung des Postleitzahlensystems

Nr. 276 / Juni 2006

Zusammenfassung

Postleitzahlen (PLZ) sind Bestandteil jeder Adresse in Deutschland. Das aktuelle PLZSystem besteht seit 1993 und ist entsprechend der Struktur der Briefzentren der Deutsche Post AG (DPAG) optimiert, die ebenfalls im Laufe der 1990er-Jahre eingeführt wurde („Briefkonzept 2000“). Neben den Flächen-PLZ enthält das deutsche PLZSystem unterschiedliche Arten von ausgabe-bezogenen PLZ, etwa für Postfachanlagen und Großkunden. Gegenwärtig verwaltet die DPAG das PLZ-System weitgehend autonom.

Postleitzahlen erfüllen mehrere Funktionen: erstens nutzen hauptsächlich Anbieter von Postdienstleistungen sie dazu, Adressen eindeutig zu identifizieren und Sendungen durch Beförderungsnetze zu steuern. Da PLZ feste Adressbestandteile sind, nutzen im liberalisierten Postmarkt auch Wettbewerber der DPAG das PLZ-System. Zweitens werden PLZ von nicht-postalischen Nutzern als Sortier- und Ordnungskriterium eingesetzt; z. B. von Routenplanern. Ziel dieser Studie ist erstens eine Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz des PLZ-Systems. Dazu wird untersucht, ob das System den Anforderungen der DPAG, der Wettbewerber sowie anderer Nutzer angemessen Rechnung trägt. Zweitens untersucht die Studie, ob sich aus der Verwaltung des PLZSystems durch die DPAG Wettbewerbshindernisse im Postmarkt ergeben können, und diskutiert mögliche Regulierungseingriffe, die diesen entgegenwirken können.

Bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Effizienz des PLZ-Systems kommt die Studie zum Ergebnis, dass die grundsätzliche Struktur hinreichend effizient erscheint. Anforderungen von Wettbewerbern oder anderen Nutzern, die erhebliche Änderungen am PLZSystem der DPAG gesamtwirtschaftlich ratsam erscheinen lassen würden, sind mittelfristig nicht erkennbar. Eine andere Einschätzung ergibt sich jedoch hinsichtlich laufender Änderungen am System der Flächenpostleitzahlen: Hier ist eine angemessene Berücksichtigung der Interessen von Verbrauchern, Gemeinden, und Wettbewerbern – sowie ihrer Folgekosten, die sich aus der Änderung von Flächen-PLZ ergeben – derzeit nicht gesichert. Daher schlägt die Studie für Änderungen von Flächen-PLZ ein Beteiligungsgremium vor, in dem alle Interessengruppen vertreten sein sollten.

Potenzielle Wettbewerbsprobleme ergeben sich vor allem daraus, dass die DPAG ihre Wettbewerber nicht ausreichend oder nur verzögert über die zugehörige Zustelladresse für ausgabebezogene PLZ (z. B. Großkunden) und über PLZ-Änderungen informieren könnte. Bisher nutzt die DPAG dieses Behinderungspotenzial nicht systematisch. Um den potenziellen Wettbewerbsproblemen zu begegnen empfiehlt die Studie im Wesentlichen, die DPAG zur Beibehaltung ihrer bisherigen Informationspraxis zu verpflichten.

Schließlich hat das PLZ-System Bedeutung für Dienste, die der Postbeförderung nachgelagert sind, insbesondere den Betrieb von Postfachanlagen und die Bearbeitung eingehender Post im Auftrag der Empfänger. Der Wettbewerb in diesem nachgelagerten Markt könnte dadurch gefördert werden, dass für Wettbewerber der DPAG die Möglichkeit geschaffen wird, selbst ausgabebezogenen PLZ an ihre Kunden zu vergeben.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.