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Regulatorische Aufgaben im Energiebereich – ein europäischer Vergleich (Nr. 254)

Neuer Diskus: Regulatorische Aufgaben im Energiebereich – ein europäischer Vergleich

Andreas Hense, Daniel Schäffner

Regulatorische Aufgaben im Energiebereich – ein europäischer Vergleich
Nr. 254 / Juni 2004

Zusammenfassung

Im Energiesektor sind die Produktionsstufen Erzeugung und Vertrieb wettbewerbsfähige Bereiche, während das Übertragungs- und Verteilungsnetz zumindest im Stromsektor monopolistische Bottlenecks darstellen. Diese müssen aus regulierungsökonomischer Sicht reguliert werden, um die verbleibende Marktmacht der Netzbetreiber zu disziplinieren.

In diesem Kontext hat die EU Richtlinien für den Binnenmarkt für Strom und Gas erlassen, die bis zum 1. Juli 2004 in nationales Recht umzusetzen sind. Diese machen u.a. Vorgaben zur Regulierung der europäischen Energiemärkte. Damit wird die zuvor gegebene Möglichkeit eines verhandelten Netzzugangs ausgeschlossen und explizit die Einrichtung von Regulierungsbehörden gefordert, die ex-ante die Tarife und weitere Konditionen für den Netzzugang festlegen. Der deutsche Sonderweg, der auf einem verhandelten Netzzugang im Rahmen der Verbändevereinbarung und einer Ex-post- Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt beruhte, wird damit zukünftig ausgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund vergleicht das vorliegende Diskussionspapier das Regulierungsdesign der Energiemärkte ausgewählter europäischer Länder (Großbritannien, Norwegen, Finnland, Spanien und Österreich). Der Fokus liegt auf der Darstellung der Regulierung der nationalen Strommärkte, die in allen betrachteten Ländern bereits vollständig für den Wettbewerb freigegeben sind.

Der Ländervergleich zeigt, dass die Ex-ante-Regulierung der Netzentgelte auf dem Strommarkt die vorherrschende Form darstellt. Deutschland und Finnland müssen ihre ex-post-orientierte Netzzugangsregulierung anpassen, um den vorgegebenen Mindeststandards gerecht zu werden. Die meisten betrachteten Länder forcieren den Übergang von einer Renditenregulierung hin zu einer anreizorientierten Regulierung der Netzentgelte. In England, Wales und Norwegen konnten bisher positive Erfahrungen mit der Einführung einer Price-Cap bzw. Revenue-Cap-Regulierung gemacht werden. England und Wales sowie Skandinavien sind die europäischen Regionen mit der längsten Erfahrung bei der Strommarktliberalisierung. Die dort eingeführten Regulierungsmodelle sehen eine deutliche eigentumsrechtliche Aufspaltung der zuvor weitgehend integrierten energiewirtschaftlichen Struktur vor. Als ergänzende Methode ist die tatsächliche bzw. beabsichtigte zusätzliche Anwendung des Benchmarking durch den Regulierer vorzufinden, die eine Vorgabe der Netznutzungsentgelte ermöglicht, die sich an dem relativen Effizienzniveau des Netzbetreibers orientiert.

Neben Anreizen für einen effizienten Netzbetrieb, die sich z.B. aufgrund des Benchmarking ergeben, sollte die Förderung notwendiger Investitionen nicht vernachlässigt werden, um auch in Zukunft eine zuverlässige Stromversorgung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird auf die Regulierung der Versorgungsqualität als ergänzendes Instrument hingewiesen.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.