Bypass and Tariff Arbitrage in German Telecommunications: A Case for Regulatory Intervention? (Nr. 95) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Bypass and Tariff Arbitrage in German Telecommunications: A Case for Regulatory Intervention? (Nr. 95)

Bypass and Tariff Arbitrage in German Telecommunications: A Case for Regulatory Intervention?

Marcus Weinkopf

Bypass and Tariff Arbitrage in German Telecommunications: A Case for Regulatory Intervention?
Nr. 95 / September 1992

Zusammenfassung

Das deutsche Fernmeldeanlagengesetz sieht nach der Reform von 1989 zwei Monopolbereiche vor, in denen nur der DBP Telekom eine Betätigung erlaubt ist: Es sind dies das sog. Netzmonopol, das die Errichtung und den Betrieb von Übertragungswegen umfaßt und das Telefondienstmonopol, also die Bereitstellung vermittelter Sprachverbindungen für Dritte.

Diese besondere Struktur des bundesdeutschen Regulierungsrahmens führt zu teilweise erheblichen Implementationsproblemen, die nicht zuletzt durch die Intransparenz von Potentialen für Tarifarbitrage zwischen und innerhalb der Monopolbereiche verursacht werden. Das BMPT als Regulierungsbehörde hat auf diese strukturellen Probleme bislang mit strikten Auflagen für die technischen Eigenschaften zugelassener Endeinrichtungen und mit der Definition besonderer Nutzungsbeschränkungen für die Monopoldienste reagiert, die auf eine Verhinderung bestimmter Formen unerwünschter Dienstesubstitution durch die Nutzer der Monopoldienste, des sog. Bypass, abzielen. Das vorliegende Papier untersucht die gegenwärtigen Nutzungsrestriktionen in den Monopolbereichen und hinterfragt insbesondere deren Notwendigkeit und Eignung als Instrument zur Sicherung der Ertragskraft des Monopolbereichs der DBP Telekom.

Die vorliegende Analyse führt zu der Schlußfolgerung, daß das Telefondienstmonopol für die Sicherstellung der für die Erfüllung von Infrastrukturauflagen in Wettbewerbsbereichen notwendigen Finanzkraft der DBP Telekom nicht erforderlich ist. Ein Rahmenwerk, das sich auf nur einen Monopolbereich, nämlich das Netzmonopol in seiner heutigen Form, abstützen würde, könnte im Hinblick auf dieses Ziel durchaus vergleichbare Ergebnisse sicherstellen. Gleichzeitig könnten jedoch praktisch sämtliche technischen Beschränkungen und Nutzungsrestriktionen für die heutigen Monopoldienste entfallen. Die hier vorgeschlagene Straffung des Monopolbereichs der DBP Telekom verspricht neben einer deutlichen Vereinfachung des Regulierungsprozesses sowohl vergrößerte Nutzungsmöglichkeiten der bestehenden Telekommunikationsdienste als auch eine erhebliche Erweiterung des Potentials für die Entwicklung neuer Dienstemerkmale und Anwendungen.

Das vorliegende Papier wurde auf der zweiten europäischen Regionalkonferenz der International Telecommunications Society (ITS) im September 1992 in Stuttgart präsentiert.

[Nur in englischer Sprache erhältlich.]