Zur Marktabgrenzung bei Kurier-, Paket- und Expressdiensten (Nr. 402) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Zur Marktabgrenzung bei Kurier-, Paket- und Expressdiensten (Nr. 402)

Der WIK Diskussionsbeitrag diskutiert Ansätze für die Abgrenzung unterschiedlicher Produktmärkte in der deutschen KEP-Branche: z.B. separate Märkte für Standardpakete und Expresssendungen oder für Geschäftskunden- (B2B) und Versandhandelspakete (B2C).

Zusammenfassung

Kurier-, Express- und Paketmärkte (KEP) gelten traditionell als wettbewerblich strukturierte Branche und wurden in der Vergangenheit nahezu nicht im Sinne des Postrechts reguliert. Sie unterlagen daher im Wesentlichen nur dem allgemeinen Wettbewerbsrecht. Die verfügbaren Daten über Marktanteile in der deutschen KEP-Branche legen jedoch nahe, dass mehrere Anbieter sich zumindest an der Grenze der Marktbeherrschung befinden. Vor diesem Hintergrund kommt der Marktabgrenzung eine zentrale Bedeutung für die regulierungs- und wettbewerbspolitische Diskussion zu.  

Diese Studie identifiziert und diskutiert Ansätze für die Abgrenzung unterschiedlicher Produktmärkte in der deutschen KEP-Branche. Die methodische Basis bildet eine Auswertung relevanter ökonomischer Literatur, wettbewerbsrechtlicher Entscheidungen sowie Expertengespräche mit KEP-Unternehmen, Behörden und Verbänden. 

Im Zentrum der sachlichen Marktabgrenzung steht die Frage, ob die KEP-Branche einen einheitlichen Markt darstellt oder unterschiedliche Märkte abgegrenzt werden können: etwa separate Märkte für Standardpakete und Expresssendungen oder für Geschäftskunden- (B2B) und Versandhandelspakete (B2C). Das entscheidende Kriterium ist dabei, zwischen welchen Produkten eine ausreichend hohe (angebots- oder nachfrageseitige) Substitutionsbeziehung besteht, um sie demselben Markt zuzuordnen.  

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass ausreichende Argumente für eine Abgrenzung separater Märkte für Kuriersendungen, Expresssendungen und Standardpakete vorliegen. Eine weitere Abgrenzung von Märkten für unterschiedliche Expressdienste anhand von Laufzeitgarantien oder unterschiedlichen Zustellzeiten (z.B. bis 10 Uhr morgens) erscheint schwierig begründbar.  

Für den Bereich der Standardpakete liefert die Studie folgende Ergebnisse: Privatkunden- bzw. Schalterpakete (C2X) einerseits und Geschäftskundenpaketen (B2X) anderseits erscheinen als unterschiedliche Märkte. Im Bereich der Geschäftskundenpakete gibt es gute Argumente für und wider die Abgrenzung von separaten Märkten für B2B- und B2C-Sendungen. Gleichzeitig verändert sich dieser dynamische Markt schnell. Insbesondere ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar, wie erfolgreich traditionelle B2B-Anbieter im B2C-Segment sein werden. Die Studie liefert daher keine Empfehlung zur Frage separater B2B- und B2C-Märkte für Standardpakete. Die Gewichtsobergrenze im Paketmarkt sollte sich an den Produkten und Produktionsprozessen orientieren (z.B. 31,5 kg), nicht an der Definition des Universaldienstes im Postrecht. 

Eine abschließende Abgrenzung relevanter Produktmärkte in Wettbewerbs- oder Regulierungsverfahren muss immer die konkreten Fragstellungen dieser Verfahren berücksichtigen. Die Ergebnisse dieses Diskussionsbeitrags können als Ausgangspunkt für konkrete Marktabgrenzungen dienen und Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden dabei unterstützen. 

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.