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Ansätze zur Erfassung und Regulierung der Qualität in den Monopolbereichen der DBP Telekom (Nr. 88)

Ansätze zur Erfassung und Regulierung der Qualität in den Monopolbereichen der DBP Telekom

Brigitte Bauer


Ansätze zur Erfassung und Regulierung der Qualität in den Monopolbereichen der DBP Telekom

Nr. 88 / Mai 1992 Zusammenfassung


Ein Schwerpunkt der 1989 in der Bundesrepublik vollzogenen Poststrukturreform war die Öffnung des Telekommunikationsmarktes für den Wettbewerb. Als Monopolrechte bei der DBP Telekom verblieben der Telefondienst sowie das Errichten und Betreiben von Übertragungswegen. Das vorliegende Diskussionpapier beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit in wettbewerblichen Ausnahmebereichen im allgemeinen und in den Monopolbereichen der DBP Telekom im besonderen mit Qualitätsproblemen zu rechnen ist und ob der Staat durch regulatorische Eingriffe Abhilfe schaffen kann.


Es wird gezeigt, daß in gesetzlich geschützten Monopolbereichen staatlicher Handlungsbedarf in Bezug auf den Qualitätsaspekt besteht. Eine genauere Betrachtung der Handlungsmöglichkeiten macht allerdings deutlich, daß einer staatlichen Qualitätssicherung relativ enge Grenzen gesetzt sind. Problematisch erscheint zum einen die "indirekte" Ermittlung der qualitativ effizienten Soll-Situation in wettbewerblichen Ausnahmebereichen, zum anderen die Etablierung geeigneter Anreiz- und Sanktionsmechanismen, um qualitativen Ineffizienzen erfolgreich entgegenwirken zu können.


Vor diesem Hintergrund gilt auch für den Telekommunikationsbereich, daß staatliche Regulierung mit Hilfe des zur Verfügung stehenden Instrumentariums keinesfalls qualitative Effizienz sondern lediglich die Realisierung bestimmter Mindestqualitätsstandards gewährleisten kann.


Mit Blick auf die Begrenztheit staatlicher Handlungsmöglichkeiten zur Qualitätssicherung in den Monopolbereichen der DBP Telekom kommt der Einführung eines systematischen Qualitätsmonitorings im Sinne einer Beobachtung der Qualitätsentwicklung und der Veröffentlichung von Qualitätsdaten besondere Bedeutung zu. Eine systematische Aufbereitung und Veröffentlichung von Qualitätsdaten ist nicht nur im Interesse der Nutzer von Telekommunikationsdienstleistungen wünschenswert, sie kann vielmehr auch zu einer Versachlichung der öffentlichen Diskussion über die Anforderungen an die von der Telekom in den Monopolbereichen zu erbringende Leistungsqualität beitragen.