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Rabattstrategien marktbeherrschender Unternehmen im Telekommunikationsbereich (Nr. 195)

Rabattstrategien marktbeherrschender Unternehmen im Telekommunikationsbereich

Hasan Alkas

Rabattstrategien marktbeherrschender Unternehmen im Telekommunikationsbereich
Nr. 195 / September 1999

Zusammenfassung

Seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes findet eine stärkere Preisdifferenzierung auch in Form von Rabatten und Optionstarifen auf Mietleitungen und den Sprachtelefondienst für Endkunden statt. Besonders auf Märkten mit intensivem Wettbewerb ist der Anreiz, über selektive Rabattstrategien ein Abwandern von Kunden zu verhindern oder abgewanderte Großkunden zurückzugewinnen, groß.

Rabatte auf den Sprachtelefondienst werden auf verschiedene Art und Weise gewährt. Häufig werden optionale Tarife mit unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten angeboten. Diese werden auf der Basis der monatlich oder jährlich generierten Umsätze, der Dauer einer Gesprächsverbindung und der Vertragslaufzeit oder in Kombination dieser Faktoren gewährt. Andere Optionstarife gewähren höhere Rabatte, wenn die Fest- und Mobilfunkleistungen und/oder Verbindungen zu Onlinediensten aus einer Hand bezogen werden. Die Anzahl, die Kombinationsmöglichkeiten und die Höhe der behandelten Rabatte zeigt dabei eine deutliche Bevorzugung der Geschäftskunden.

Es ist nicht auszuschließen, daß Preis- bzw. Rabattstrategien eine diskriminierende und/oder wettbewerbsbehindernde Wirkung entfalten können. Deshalb werden Kriterien entwickelt, anhand derer Preisdiskriminierung sowie wettbewerbsbehindernde Preisstrategien beurteilt und unterbunden werden können. Für beide Preisstrategien ist jeweils eine gewisse Marktmacht erforderlich, die entstehen kann, wenn Größen- und Verbundvorteile, eine subadditive Kostenfunktion sowie irreversible Kosten existieren, die für Newcomer Markteintrittsbarrieren (MEB) darstellen. Wobei beachtet werden muß, daß einige Preisstrategien selbst wie MEB wirken können.

Für die Beurteilung von Preisdiskriminierung ist die Abgrenzung der relevanten Märkte essentiell. Um Preisdiskriminierung zu unterbinden, sollten Preisunterschiede zwischen Kunden im gleichen relevanten Markt grundsätzlich durch Unterschiede in den durchschnittlichen inkrementellen Kosten (AIC) begründet werden. Eine konkrete Bewertung von Preisdiskriminierung auf ihre positive oder negative Wirkung auf Kunden und Wettbewerber kann nur im Einzelfall erfolgen. Wohlfahrtsökonomisch positiv ist Preisdiskriminierung dann, wenn dadurch neue Nachfrage geschaffen wird. Erreicht wird dies, wenn einige Nachfrager unter einheitlichen Preisen nicht bedient würden.

Bei wettbewerbsbehindernden Preisstrategien, also insbesondere Predatory Pricing, ist die disziplinierende Drohwirkung auf aktuelle und potentielle Wettbewerber entscheidend. Dabei werden im extremen Fall Preise vorübergehend unter Inkaufnahme kurzfristiger Verluste gesenkt, um sie nach erfolgreicher Verdrängung bzw. Behinderung wieder zu erhöhen. Die Beurteilung von Preisstrategien auf ihre wettbewerbsbehindernde Wirkung hin erfolgt im wesentlichen mit mehr oder weniger strikt kostenorientierten Ansätzen nach den AIC. Wenn die rabattierten Preise unter den AIC zusätzlich eines proportionalen Aufschlags für die produktgruppenspezifischen leistungsmengenneutralen Gemeinkosten liegen, kann i.d.R. davon ausgegangen werden, daß eine Verdrängungspreisstrategie vorliegt.