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Volkswirtschaftliche Bedeutung von Resale (Nr. 230)

Neuer Diskus: Volkswirtschaftliche Bedeutung von Resale

Dr. Karl-Heinz Neumann

Volkswirtschaftliche Bedeutung von Resale
Nr. 230 / Januar 2002

Zusammenfassung

In diesem Beitrag wird gezeigt, dass Resale, das heißt die Möglichkeit, die von einem marktbeherrschenden Telekommunikationsbetreiber angebotenen Dienste wiederzuverkaufen, den Wettbewerb fördert und wesentliche Regulierungsziele unterstützt. Resale ist nicht nur eine Voraussetzung für Dienstewettbewerb. Resale bewirkt darüber hinaus generell eine stärkere Kostenorientierung der Tarife und wirkt der Preisdiskriminierung und dem Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen entgegen. Dadurch wird nicht nur der Wettbewerb gefördert, sondern auch der Kundenschutz vor diskriminierenden Praktiken wird verbessert. Resale entfaltet seine positiven regulierungspolitischen Effekte nicht erst durch aktuellen Dienstewettbewerb. Bereits die Möglichkeit des Resale begrenzt die Verhaltensspielräume eines marktbeherrschenden Unternehmens gegenüber Wettbewerbern und Kunden. Durch diese Incen­tive-kompatiblen Eigenschaften unterstützt das Resale-Prinzip das regulatorische Handeln nachhaltig.

In der Telekommunikationsbranche stellt Resale in den USA seit fast drei Jahrzehnten ein ordnungspolitisches Grundprinzip der Telekommunikationsregulierung dar. Dienste­wettbewerb durch Resale steht hier gleichberechtigt neben dem infrastrukturbasierten Wettbewerb. Obwohl das Resale-Prinzip auch in Deutschland im Mobilfunk eine inzwischen langjährige Tradition hat, beginnt sich hier Resale im Festnetz erst jüngst als regulatorisches Prinzip zu entwickeln.

Reseller fördern den Wettbewerb sowohl auf der Einzelhandels- als auch auf der Großhandelsebene des Marktes. Auf der Großhandelsebene erschweren sie Kollusion der Anbieter und können auch die Markteintrittskosten neuer Netzbetreiber senken. Die häufig behauptete Dichotomie zwischen Dienste- und Infrastrukturwettbewerb besteht in Wirklichkeit nicht.

Resale-Wettbewerb beeinträchtigt weder Netzinvestitionen noch den Infrastrukturwettbewerb. Beide Formen des Wettbewerbs sind eher komplementär zueinander. Regulierungspolitik hat sich daher nicht im Sinne eines Trade-offs zu entscheiden, sondern ist gut beraten, wenn sie sich neutral gegenüber beiden Formen des Wettbewerbs stellt und sowohl dem Infrastruktur- als auch dem Dienstewettbewerb Entwicklungschancen gibt. Schlüsselgröße sind hierbei die Einkaufsbedingungen von Wiederverkäufern bei Netzbetreibern. Bei Großhandelsrabatten, die den vermeidbaren oder einsparbaren Kosten auf der Einzelhandelsebene entsprechen, entwickelt sich ein volkswirtschaftlich optimales Wettbewerbsverhältnis zwischen (integrierten) Netzbetreibern und Diensteanbietern.

Marktbeherrschende Telekommunikationsanbieter sollten dazu verpflichtet werden, den Wiederverkauf ihrer für Endnutzer angebotenen Dienste zuzulassen. Zur Absicherung von Dienstewettbewerb sollte eine Preisregel für Großhandelsangebote regulatorisch vorgegeben werden.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.