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Mobilfunk in Deutschland: Ordnungspolitik und Marktstrukturen (Nr. 94)

Mobilfunk in Deutschland: Ordnungspolitik und Marktstrukturen

Jörn Kruse


Mobilfunk in Deutschland: Ordnungspolitik und Marktstrukturen

Nr. 94 / September 1992 Zusammenfassung


In dem Diskussionspapier wird zunächst die grundlegende ordnungstheoretische Frage betrachtet, ob es überhaupt ökonomisch akzeptable Gründe für staatliche Regulierung bzw. Lizienzierung im Mobilfunk gibt. Im Kern reduziert sich der staatliche Handlungsbedarf auf die Allokation der Funkfrequenzen. Dafür ist eine Auktion grundsätzlich die geeignete Vergabemethode.


Skaleneffekte, die im Mobilfunk (insbesondere GSM) aufgrund von technischen Bedingungen der Frequenz-Effizienz sowie des Infrastruktur-Erfordernisses der Funk-Flächendeckung durchaus gegeben sind, sind als Regulierungsgrund dennoch nicht akzeptabel.


Bei GSM wurde von seiten der Regulierungsbehörde ein Dyopolmarkt installiert, der aufgrund der besonderen Strukturfaktoren eine recht hohe Kollusions-Wahrscheinlichkeit aufweist. Problematisch ist außerdem die Rolle der Telekom als D1-Betreiber.


Bei PCN, das als Substitutions-Konkurrent zu GSM auftreten wird, ist für die Bundesrepublik zunächst nur eine E-Lizenz geplant, um später technische und institutionelle Innovationen nutzen zu können und um dem E1-Betreiber, von dem wesentliche Wettbewerbs-Impulse für den Funktelefon-Markt erwartet werden, eine gute wirtschaftliche Ausgangsposition zu geben. Die Kritik richtet sich auf die ökonomische und politische Erschwerung der zukünftigen Vergabe weiterer E-Lizenzen.


Versorgungsgrad-Auflagen sind bei GSM zwar überflüssig, aber nicht schädlich, da eine hohe Flächendeckung ohnehin ein wesentlicher Wettbewerbsparameter ist. Bei PCN ist dies aus Gründen der Nachfrage und der mikrozellenbedingten Kostenstruktur anders. Für E-Betreiber wäre eine hohe Flächendeckungs-Auflage ein Wettbewerbsnachteil, der volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen wäre.