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Regulatory Requirements on Cost Accounting Systems within the Framework of ONP (Nr. 84)

Regulatory Requirements on Cost Accounting Systems within the Framework of ONP

Marcus Weinkopf

Regulatory Requirements on Cost Accounting Systems within the Framework of ONP
Nr. 84 / April 1992

Zusammenfassung

In der bundesdeutschen wie auch der europäischen Regulierungsdiskussion im Telekommunikationsbereich kommt dem Begriff der Kostenorientierung von Tarifen und internen Verrechnungspreisen hohe Bedeutung zu. So enthalten auch die bisherigen Entwürfe der EG-Kommission zur Implementierung des offenen Netzzugangs (ONP) im Mietleitungsbereich und im Telefondienst die Forderung nach kostenorientierten Tarifen, verbunden mit Vorgaben für ein europaweit standardisiertes Kostenrechnungssystem auf Vollkostenbasis, mit dessen Hilfe die Durchsetzung der ONP-Prinzipien ermöglicht werden soll. Es erscheint vor diesem Hintergrund angebracht, die Rolle des Kostenbegriffs in der Telekommunikationsregulierung näher zu beleuchten.

Informationen des Regulators über im Unternehmen anfallende Kosten sind insbesondere bei der Verfolgung der drei im folgenden genannten Regulierungziele von Bedeutung:

  • Schutz der Kunden in Bereichen mit marktbeherrschender oder monopolistischer Angebotsstellung des regulierten Anbieters vor ausbeuterischer Preissetzung.

  • Wettbewerbsaufsicht in kompetitiven Märkten, d.h. insbesondere die Unterbindung wettbewerbswidriger Kampfpreisstrategien des dominanten Anbieters,

  • Definition und Implementierung von politischen Auflagen für das regulierte Unternehmen, sowie die Erstattung der bei der Auflagenerfüllung entstehenden Kosten.


Aufgrund der differenzierten Anforderungen dieser Regulierungsaufgaben an Gestalt und Detaillierungsgrad von Kostendaten muß der Nutzen einer Standardisierung von Rechenwerken gemäß detaillierter Anweisungen des Regulators als fragwürdig eingeschätzt werden: Insbesondere eine standardisierte Definition von Eingriffstatbeständen auf der Basis von Kostenrechnungsdaten mit dem Ziel, die Notwendigkeit differenzierter Analysen einzelner Problemfälle zu umgehen, dürfte in der Regel zu inadäquaten Lösungen führen und so wesentliche Zielsetzungen der Regulierung konterkarieren.

Eine zu starke Fokussierung der Regulierungsdiskussion auf die Erzwingung bestimmter Kostenrechnungsverfahren, wie z.B. solche nach dem Prinzip der Vollkostenrechnung, erscheint deshalb als wenig hilfreich. Als essenziell müssen dagegen einheitliche und diskriminierungsfreie Verfahren der unternehmensinternen Verrechnung von Leistungen sowie die Gewährung umfassender Zugriffsrechte des Regulators auf für die Beurteilung von Preisstrategien relevante Daten (Kalkulationen, Geschäftspläne, etc.) gelten.

[Nur in englischer Sprache erhältlich.]