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Regulierung und Wettbewerbsentwicklung auf dem neuseeländischen Postmarkt (Nr. 212)

Regulierung und Wettbewerbsentwicklung auf dem neuseeländischen Postmarkt

Hilke Smit

Regulierung und Wettbewerbsentwicklung auf dem neuseeländischen Postmarkt
Nr. 212 / Dezember 2000

Zusammenfassung

Die Reform des Postsektors begann in Neuseeland bereits in den 80er Jahren im Rahmen eines gesamtwirtschaftlichen Reformprozesses mit dem Ziel, die Effizienz und Leistungsfähigkeit der neuseeländischen Wirtschaft zu stärken. Das Leitbild dieser Reform manifestierte sich insbesondere in der Rückkehr zu einer stärkeren Selbstregulierung des Marktes und damit in einer Forcierung der Wettbewerbskräfte.

Neben der Reform des Post Office selbst stand die Schaffung wettbewerblicher Rahmenbedingungen für den Postmarkt im Vordergrund dieses Reformprozesses, um auf diese Weise die Bedürfnisbefriedigung der Konsumenten zu verbessern. Nach einer schrittweisen Absenkung des Monopolbereichs zwischen 1987 und 1997 bestehen für Wettbewerber seit 1998 keine Restriktionen mehr, in den neuseeländischen Postmarkt einzutreten. New Zealand Post wurde dazu verpflichtet, den Wettbewerbern zu meistbegünstigenden Konditionen Netzzugang zu gewähren. Die so ermöglichte Marktentwicklung wird durch einen schlanken Regulierungsansatz begleitet, der die liberale Grundtendenz und das Vertrauen in die marktlichen Steuerungsmechanismen widerspiegelt. Versagen diese, stellt die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ex post die zentrale Sanktionsinstanz dar. Auf die Einrichtung einer sektorspezifischen Regulierungsbehörde für den Postmarkt wurde bewusst verzichtet.

Zwei Jahre nach der Marktöffnung zeichnet sich der neuseeländische Postmarkt heute durch im internationalen Vergleich niedrige Preise, hohe Servicestandards und eine gesteigerte Effizienz aus. Den Bedürfnissen der Konsumenten wird sowohl von der NZP als auch durch alternative Anbieter über neue Servicekomponenten Rechnung getragen. Selbst Befürchtungen einer Gefährdung des Universaldienstes traten nicht ein. Auch ohne eine staatliche Kompensation der Universaldiensterbringung liegt die heute von der NZP gewährleistete Grundversorgung oberhalb der definierten Mindeststandards.

Über die Nachhaltigkeit der Entwicklung lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch keine Aussagen machen. Die bisher erzielten Erfolge beruhen weitestgehend noch auf den Erwartungen hinsichtlich der Marktchancen der Wettbewerber. Insbesondere aufgrund des geringen Marktpotentials aber auch aufgrund des langen Zeitbedarfs für den Aufbau alternativer Netze konnten die Wettbewerber bisher keine bedeutende Marktposition einnehmen. Die Mehrheit der alternativen Anbieter wird durch kleine, lokale Anbieter mit nur geringen Sendungsvolumina gestellt. Demgegenüber weisen nur wenige Anbieter Unternehmenskonzepte auf, die eine flächenmäßige Ausdehnung des Aktivitätsgebiets und damit einen intensiveren Wettbewerb gegenüber der NZP vorsehen. Inwieweit diese Anbieter in Zukunft Erfolg haben und damit nachhaltig einen realen Wettbewerbsdruck auf die NZP ausüben, hängt besonders auch vom zukünftigen Verhalten der NZP sowie von der Funktionsfähigkeit des Regulierungsrahmens gegenüber der NZP ab.