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Interconnection of Telecommunications Networks in the UK (vergriffen) (Nr. 140)

Interconnection of Telecommunications Networks in the UK (vergriffen)

Ingo Vogelsang

Interconnection of Telecommunications Networks in the UK
Nr. 140 / Januar 1995
(vergriffen)

Zusammenfassung

Großbritannien ist einer der Vorreiter moderner Telekommunikationspolitik. Dies gilt insbesondere für die Regulierung der Zusammenschaltung von Netzen (Interconnection), bei der die wertvollen Erfahrungen aus 10 Jahren als Richtschnur für andere europäische Länder gelten können.

Die vorliegende Studie beschreibt (a) die institutionellen und gesetzlichen Bedingungen für die Zusammenschaltung von Netzen, (b) Aspekte der britischen Netzarchitektur, (c) Geschichte und Inhalt aktueller Interconnection-Vereinbarungen und (d) laufende politische Initiativen zur Zusammenschaltung von Netzen.

Die britische Telekommunikationspolitik basiert auf dem Telekommunikationsgesetz von 1984. Durch dieses Gesetz wurde die Telekommunikationsbehörde OFTEL geschaffen, die von dem Generaldirektor für Telekommunikation (DGT) geleitet wird. Der DGT hat weitreichende Regulierungskompetenzen, die sich insbesondere auch auf die Zusammenschaltung von Netzen erstrecken. Die wesentlichen Aspekte der Regulierung der Zusammenschaltung von Netzen sind in den Lizenzen aller Anbieter von Telekommunikationsdiensten enthalten. BTs Lizenz enthält insbesondere sehr detaillierte Bestimmungen zu BTs Verpflichtungen zur Zusammenschaltung, zu den Bedingungen, die in Interconnection-Vereinbarungen enthalten sein müssen, zur Preissetzung der Interconnection-Dienste und zum Umfang etwaiger regulatorischer Eingriffe.

Infolge des Anstiegs der Zahl der lizenzierten Netzanbieter nach 1991 kam es zu vielen neuen Interconnection-Vereinbarungen. BT als der dominierende Anbieter ist verpflichtet, ungerechtfertigte Diskriminierungen zu vermeiden und standardisiert daher zunehmend seine Interconnection-Vereinbarungen. Diese Studie enthält eine ausführliche Beschreibung solch eines Abkommens zwischen BT und einer Kabelfernsehgesellschaft. Das Abkommen kann als repräsentativ gelten für BTs Vereinbarungen über die Zusammenschaltung mit anderen Festnetzen.

Die neuesten politischen Initiativen auf dem Gebiet der Zusammenschaltung von Netzen umfassen insbesondere die Forderung nach kostenrechnerischer Trennung der BT-Geschäftsbereiche, die Entbündelung von Interconnection-Diensten und Schritte zur preislichen Standardisierung der von BT angebotenen Interconnection-Dienste. Die Fragen, ob Fernnetzbetreibern der diskriminierungsfreie Zugang (Equal Access) zu BTs Ortsnetz gewährt wird, ob Telefonnummernmobilität und Interconnection-Preise, die auf wiederbeschaffungswertorientierten Kapazitätskosten basieren, eingeführt werden und wie die Zusammenschaltung intelligenter Netze geregelt wird, werden zur Zeit noch diskutiert. Insgesamt kann die britische Erfahrung mit der Zusammenschaltung von Netzen anderen Telefonverwaltungen nützliche Einsichten in die Komplexität der Probleme bieten, die im Zusammenhang mit der Einführung von Wettbewerb im Netzbereich gelöst werden müssen.

[Nur in englischer Sprache erhältlich.]

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