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Frequenzvergabe im digitalen zellularen Mobilfunk in der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 174)

Frequenzvergabe im digitalen zellularen Mobilfunk in der Bundesrepublik Deutschland

Jörn Kruse

Frequenzvergabe im digitalen zellularen Mobilfunk in der Bundesrepublik Deutschland
Nr. 174 / Mai 1997

Zusammenfassung

Die vorliegende Studie behandelt die Frage, wie die noch verfügbaren Mobilfunk-Frequenzen im Umfang von 40 MHz verteilt werden sollen. Dabei wird unterstellt, daß eine E2-Lizenz vergeben wird. Auch die anderen deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber T-Mobil (D1), Mannesmann (D2) und E-Plus (E1) haben Ansprüche auf die 1800-MHz-Frequenzen erhoben.

Die ökonomische Problematik resultiert daraus, daß die bisherige, schrittweise Lizenzierung zu starken Asymmetrien geführt hat, die von einer Frequenzauktion keine effizienten und wettbewerbsfördernden Ergebnisse erwarten lassen. Der deutsche Mobilfunk ist durch eine kollektive Marktbeherrschung der beiden GSM-Betreiber D1 und D2 gekennzeichnet, die (im internationalen Vergleich) zu hohen Gesprächsgebühren und zu einer nur moderaten Mobilfunkverbreitung in Deutschland geführt hat. Beide E-Netze haben aufgrund der 1800-MHz-Frequenzen gegenüber D1 und D2 höhere Netzkosten und größere Probleme mit der Flächendeckung, was zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führt. Außerdem haben sie ein zusätzliches Handicap durch ihren (regulierungsbedingt) späten Markteintritt, was besonders für E2 gilt.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, daß von einer Vergabe von DCS-Frequenzen an D1 und D2 zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen werden sollte, da andernfalls deren Wettbewerbsvorteile noch einmal deutlich vergrößert würden. Ihre Marktbeherrschung würde auf Jahre zementiert und die Wettbewerbsintensität bliebe auch zukünftig gering. Die Mobilfunk-Kostenstrukturen bewirken, daß die Stückkosten eines Betreibers nicht nur mit den Teilnehmerzahlen und der Nutzungsintensität sinken, sondern auch mit seiner Frequenzausstattung. Die Frequenzvergabe sollte dazu genutzt werden, die regulierungsbedingten Nachteile der E-Netze zu verringern, um ihnen im Interesse der Kunden die Chance zu geben, zu echten Konkurrenten der D-Netze zu werden.

Es werden verschiedene Optionen (administrative Zuteilungen und Auktionen) skizziert und bewertet. Es wird empfohlen, den größeren Teil kurzfristig an E1 und E2 zu vergeben, so daß beide jeweils über 22,5 MHz verfügen. Die verbleibenden 10 MHz sollten zu einem späteren Zeitpunkt in einer Weise vergeben werden, die marktliche Effizienzanreize erzeugt. Hierfür kommen dann auch adäquat konzipierte Auktionen in Frage.