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Ergebnisse und Perspektiven der Telekommunikationsliberalisierung in Australien (Nr. 207)

Ergebnisse und Perspektiven der Telekommunikationsliberalisierung in Australien

Ulrike Schimmel

Ergebnisse und Perspektiven der Telekommunikationsliberalisierung in Australien
Nr. 207 / August 2000

Zusammenfassung

Australien öffnete den Markt für Sprachtelefondienst – wie Großbritannien – in zwei Schritten. Im Jahr 1991 wurde zunächst ein zweiter Verbindungsnetzbetreiber lizenziert, sechs Jahre später wurde der Markt dem Wettbewerb vollkommen geöffnet.

Unter dem bis Juni 1997 herrschenden Duopol–System konnten sich Service Provider durch die starke Förderung von Infrastrukturwettbewerb nicht zufriedenstellend entwickeln.

Seit der vollständigen Marktöffnung im Juli 1997 bestehen keine Restriktionen mehr, in den Markt für Telekommunikationsdienste einzutreten. Ziel der Gesetzgebung und Regulierungspolitik in Australien ist es, den Wettbewerb zu fördern und die Befriedigung des langfristigen Interesses der Endkunden sicherzustellen. Eine zentrale Bedeutung haben dabei Zusammenschaltungsregelungen, die Wettbewerbern den Zugang zu den Netzressourcen ermöglichen. In diesem Rahmen setzt die Politik in erster Linie auf Selbstregulierungsmaßnahmen der Industrie. Der Ansatz der starken Einbindung der Unternehmensseite in die Entscheidungsprozesse beruht dabei auf der Annahme, dass Effizienzgewinne dann möglich sind, wenn die Marktpartner selbst dezentral und flexibel die entsprechenden Vertragsgrundlagen und –bedingungen aushandeln können. Um jedoch zu vermeiden, dass eine unterschiedliche Verhandlungsmacht der Vertragspartner zu keinen oder stark verzögerten Ergebnissen führt, muss die staatliche Regulierungsbehörde die Funktion eines Schlichters erfüllen.

Wettbewerb entstand vor allem im nationalen Fernverkehrs– und internationalen Bereich. Allerdings ist Telstra, das ehemalige nationale Monopolunternehmen, nach wie vor der dominante Carrier. Diese Dominanz zeigt sich noch stärker im Markt für lokale Gespräche und im Kundenzugang. Es wird jedoch erwartet, dass die ab August 2000 geltende Verpflichtung zur Gewährung des Zugangs zum entbündelten Teilnehmeranschluss zu wachsendem Wettbewerb führen wird.

Die Anbieter auf dem australischen Mobilfunkmarkt sind mit Ausnahme der Verpflichtung zur Beteiligung an den Kosten des Universaldienstes weitgehend unreguliert. Drei Mobilfunkcarrier erhielten eine GSM 900 Lizenz, Telstra, Optus und Vodafone. Zusätzlich wurden Ende des Jahres 1997 in einer Auktion regionale Lizenzen zur Nutzung von Frequenzen im 800 MHz und im 1,8 GHz Spektrum vergeben.