Zur kostenbasierten Regulierung von Eisenbahninfrastrukturentgelten – Eine ökonomische Analyse von Kostenkonzepten und Kostentreibern, Dezember 2007 (Nr. 301) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Zur kostenbasierten Regulierung von Eisenbahninfrastrukturentgelten – Eine ökonomische Analyse von Kostenkonzepten und Kostentreibern, Dezember 2007 (Nr. 301)

Neuer Diskus: Zur kostenbasierten Regulierung von Eisenbahninfrastrukturentgelten – Eine ökonomische Analyse von Kostenkonzepten und Kostentreibern

Gernot Müller

Zur kostenbasierten Regulierung von Eisenbahninfrastrukturentgelten – Eine ökonomische Analyse von Kostenkonzepten und Kostentreibern

Nr. 301 / Dezember 2007

Zusammenfassung

In Deutschland ist die Kontrolle von Eisenbahninfrastrukturentgelten als kostenbasierte Regulierung unter Heranziehung von Kosteninformationen ausgestaltet. Maßgeblich für die Bildung und Regulierung der Entgelte für die Nutzung von Schienenwegen ist in erster Linie § 14 Abs. 4 AEG. Demnach hat ein Schienenwegebetreiber seine Entgelte so zu bemessen, dass die insgesamt für die Erbringung von Pflichtleistungen entstehenden Kosten einschließlich einer am Markt erzielbaren Rendite ausgeglichen werden. Ausgangspunkt für die Bestimmung der Entgelte sind die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallenden Kosten. Um der Anforderung der Kostendeckung gerecht zu werden, können ferner nach Verkehrsleistungen und Marktsegmenten differenzierte Aufschläge erhoben werden. Unklarheiten in der Struktur und Formulierung der eisenbahnrechtlichen Vorschriften tragen dazu bei, dass die juristische Auslegung der Normen zu widersprüchlichen Ergebnissen führt.

Vor allem notwendig ist jedoch auch eine mikroökonomische und betriebswirtschaftliche Fundierung der Regelungen. Die Definition, Erläuterung und Problematisierung von Kostenkonzepten trägt dazu bei, Kostenrechnungssysteme zu interpretieren, Kostendaten zu prüfen und auszuwerten, die relevanten Gesamtkosten zu bestimmen und Kostenzurechnungen vorzunehmen. Außerdem sind die Relevanz der Kostenkonzepte für den Eisenbahninfrastruktursektor und die Ergebnisse empirischer Studien zu analysieren. Der Diskussionsbeitrag behandelt u.a. die Begriffe der Kapital- und Betriebskosten, der Unterbrechungs- und Kapazitätskosten, der Umwelt- und Unfallkosten, der fixen und variablen Kosten, der Einzel-, Verbund- und Gemeinkosten, der Durchschnittskosten bzw. der Fully Distributed Costs, der Grenzkosten, der inkrementellen Kosten, der Ramsey-Boiteux-Preise und der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung. Eine Betrachtung der Kostentreiber ist im Zusammenhang mit der Identifizierung von marginalen oder inkrementellen Kosten sowie mit der Verteilung von Gemeinkosten hilfreich.

Aus der Untersuchung ist abzuleiten, dass eine kostenbasierte Regulierung von Eisenbahninfrastrukturentgelten mit der Bestimmung der für die Erbringung der Pflichtleistungen insgesamt anfallenden Kosten beginnen sollte; hierbei müssen vor allem Gemein- und Verbundkosten entsprechend zugeschlüsselt werden. In diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sind auch die Kapitalkosten der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Schienenwege und eine angemessene kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung. Nachfolgend sollten Einzelentgelte auf der Basis von ausreichend differenzierten kurzfristigen Grenzkosten bzw. inkrementellen Kosten der Infrastrukturbereitstellung und -nutzung bestimmt werden. Zur Gewährleistung der Kostendeckungsvorgabe erscheint es sinnvoll, die Grenzkostenpreise um Zuschläge zu erhöhen, die nach der inversen Elastizitätenregel ermittelt werden. Hierbei sollte nach Verkehrsarten, der intra- und intermodalen Wettbewerbsintensität, räumlichen Merkmalen (Teilnetze, Strecken) und zeitlichen Kriterien (Spitzen- und Schwachlastzeitfenster) sowie nach persönlichen und sachlichen Merkmalen (Kundenanforderungen an die Pünktlichkeit und Geschwindigkeit, Zugarten) differenziert werden.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.