Anzeige- und Berichtspflichten im deutschen Postmarkt (Nr. 448) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Anzeige- und Berichtspflichten im deutschen Postmarkt (Nr. 448)

Die Anzeige- und Berichtspflichten im deutschen Postmarkt sind seit 1998 weitgehend unverändert. Für eine Novellierung des Postgesetzes hat das WIK Vorschläge für zeitgemäße Regelungen entwickelt.

Zusammenfassung

Die Regelungen des Marktzutritts zum deutschen Postmarkt sind seit dem Inkrafttreten des Postgesetzes im Jahr 1998 weitgehend unverändert. Dem Vorbild des Telekommunikationsgesetzes folgend, wurde im deutschen Postgesetz ein Lizenzierungsverfahren für die Erbringung bestimmter Postdienste implementiert. Für die Marktöffnung wurden 1998 unterschiedliche Lizenzklassen eingeführt. Mit Auslaufen der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG im Jahr 2008 wurden sie zu einer einzigen Lizenz zusammengefasst, die die gewerbliche Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 g umfasst. Für die Erbringung aller anderen Postdienstleistungen, beispielsweise von Paketdiensten, besteht seit 1998 lediglich eine Anzeigepflicht gegenüber der Bundesnetzagentur. Grundsätzlich unterliegen sowohl lizenz- als auch anzeigepflichtige Postdienstleister einer Berichtspflicht gegenüber der Bundesnetzagentur, damit diese ihre Aufgaben als Regulierungsbehörde erfüllen kann.

Im deutschen Postmarkt ist in den vergangenen Jahren eine Stagnation des Briefsegments (mit der Erwartung zukünftig sinkender Mengen und Umsätze) und im Paketsegment ein durch E-Commerce induziertes dynamisches Wachstum zu beobachten. In Folge dessen sank die Zahl der Lizenznehmer, während die Anzahl anzeigepflichtiger Dienstleister anstieg. Zusätzlich wurden mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste neue Berichtspflichten für Paketdienstleister gegenüber der Bundesnetzagentur eingeführt, deren Durchsetzbarkeit auf Basis des derzeitigen Postgesetzes fraglich ist. Vor diesem Hintergrund untersucht die Studie die heutigen Lizenzierungs-, Anzeige- und Berichtspflichten im deutschen Postmarkt.

Die ökonomische Analyse der bestehenden Regelungen und Herausforderungen sowie der Vergleich mit den Regelungen in anderen europäischen Postmärkten und dem deutschen Telekommunikationsmarkt weisen darauf hin, dass die derzeitigen Regelungen im deutschen Postgesetz nicht mehr zeitgemäß sind. Um sicherzustellen, dass die Bundesnetzagentur ihre Aufgaben als Regulierungs- und Aufsichtsbehörde erfüllt und ihren internationalen Berichtspflichten (gegenüber der Europäischen Kommission) nachkommen kann, ist eine Novellierung des Postgesetzes sinnvoll und erforderlich. In Bezug auf die Anzeige- und Berichtspflichten schlägt das WIK folgende Anpassungen vor:

1. Abschaffung der Lizenzierung zugunsten einer allgemeinen Anzeigepflicht.

2. Einführung einer De-Minimis-Regelung für anzeigepflichtige Postdienste.

3. Vereinheitlichung der Gewichtsgrenzen für anzeigepflichtige Dienste.

4. Ausweitung der Auskunftsrechte der Bundesnetzagentur.

5. Sicherstellung wirksamer Sanktionsmechanismen für die Bundesnetzagentur.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.

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