Infrastruktur-Sharing und 5G: Anforderungen an Regulierung, neue wettbewerbliche Konstellationen (Nr. 443) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Infrastruktur-Sharing und 5G: Anforderungen an Regulierung, neue wettbewerbliche Konstellationen (Nr. 443)

Die Generierung neuer 5G-Dienste erfordert einen weitergehenden Ausbau der bestehenden Netzinfrastrukturen und eine zunehmende Verdichtung der Sendeanlagen, um erforderliche Flächendeckungen zu generieren. Infrastruktur-Sharing gewinnt zunehmend an Bedeutung

Zusammenfassung

Mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G entsteht ein neues Eco-System für vielfältige Breitbanddienste. In der Vergangenheit wurden die Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang („Mobilfunkfrequenzen") vornehmlich für das Angebot von Massenmarktdiensten genutzt. Die funktionalen und technischen Eigenschaften von 5G ermöglichen nun jedoch die Erschließung neuer Geschäftsfelder abseits des Massenmarktes. Aufgrund der funktechnischen Eigenschaften von 5G können qualitativ hochwertige Dienste mit Blick auf Latenzzeit, Datenübertragungsraten, Zuverlässigkeit (Reliability) etc. generiert werden. 5G wird somit für eine Reihe von Geschäftskunden aus verschiedensten Sektoren der Volkswirtschaft interessant, in denen 5G für mobile Machine-to-Machine-Kommunikationen und auch für kritische mobile Kommunikationen genutzt werden kann. Einige 5G-Anwendungen erfordern dabei eine flächendeckende Versorgung und Verfügbarkeit von adäquaten 5G-Netzen.

Im Ergebnis ist mit einer zunehmenden Verdichtung von Sendeanlagen zu rechnen. Der Blick auf die Umsatzentwicklung im Mobilfunk zeigt jedoch, dass diese seit Jahren stagniert, so dass die Mobilfunknetzbetreiber zur Refinanzierung der zu erwartenden Investitionen entweder neue Erlösquellen erschließen und/oder die Kosten des Netzausbaus senken müssen. Daraus folgt die Prognose, dass das Infrastruktur-Sharing über die gemeinsame Nutzung von passiven Elementen an Bedeutung in Deutschland gewinnen wird. Es wird sogar diskutiert, ob neben den Möglichkeiten von freiwilligem Infrastruktur-Sharing auch eine verpflichtende Mitnutzung von Netzelementen treten könnte, um beispielsweise in unterversorgten Gebieten oder in Räumen, in denen eine Duplizierung von Infrastrukturen de facto unmöglich ist, die Versorgung mit mobilen, hochqualitativen Datendiensten zu verbessern. Auch könnte eine solche Mitnutzung in Gebieten, in denen die Zahl der Nutzer so gering ist, dass mehrere parallele Infrastrukturen nicht ausgelastet werden, zu einer erheblichen Kostensenkung und Entlastung des wirtschaftlichen Drucks auf die Mobilfunknetzbetreiber beitragen.

In der vorliegenden Studie wird die Thematik des Infrastruktur-Sharings aus verschiedenen Perspektiven (technisch, wirtschaftlich, regulierungsökonomisch) betrachtet und diskutiert. Nachfrage nach mobilen Breitbanddiensten und daraus resultierenden Umsatzpotentiale, begründen betriebswirtschaftlich Investitionen in neue Infrastrukturen. Hierbei gilt es herauszufinden, welche Faktoren den Ausbau der Mobilfunknetze und mithin ein Infrastruktur-Sharing beeinflussen. Danach rücken theoretische Ansätze des Infrastruktur-Sharings in den Mittelpunkt der Betrachtung. In diesem Zusammenhang werden auch wesentliche regulierungsökonomische Aspekte mit Blick auf Infrastruktur-Sharing beleuchtet. Darauf basierend wird das Infrastruktur-Sharing in ausgewählten Ländern (Schweden, Österreich und Großbritannien) betrachtet. Schlussendlich rücken die konkreten Potentiale des Infrastruktur-Sharings in Deutschland in den Fokus. Der Beitrag schließt mit einem Fazit. Hier kann festgehalten werden, dass passives Infrastruktur-Sharing weit verbreitet ist und regulatorisch unbedenklich scheint. Eine Verpflichtung zu aktivem Sharing erscheint konterproduktiv.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.