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Interconnection of Telecommunications Networks in New Zealand (Nr. 142)

Interconnection of Telecommunications Networks in New Zealand

Werner Neu

Interconnection of Telecommunications Networks in New Zealand
Nr. 142 / Januar 1995

Zusammenfassung

Die Frage, wie die Zusammenschaltung von Telekommunikationsnetzen (Interconnection) geregelt wird, ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Liberalisierung des Sektors. Obwohl die Regierung Neuseelands dies erkannte, als sie 1989 entschied, den Telekommunikationsmarkt des Landes zu liberalisieren, begann sie eine Interconnection-Politik zu betreiben, die sich von der Politik in anderen Ländern sehr unterscheidet. Die vorliegende Studie beschreibt und analysiert die neuseeländischen Erfahrungen mit Interconnection bis zum April 1994.

In Neuseeland existiert keine Behörde, die die früher staatseigene und nunmehr privatisierte Telecom New Zealand regulieren könnte. Zusammen mit den neuen Netzbetreibern und Diensteanbietern wird sie ausschließlich rückwirkend mittels der Vorschriften des Wettbewerbsrechts kontrolliert. Dies steht im Kontrast zur Praxis in den meisten anderen Ländern, in denen der Telekommunikationssektor entweder durch eine unabhängige Instanz oder durch ein zentrales Ministerium reguliert wird.

Nachdem die relevanten Gesetzeswerke 1989 geändert wurden, öffnete die neuseeländische Regierung noch im gleichen Jahr den Telekommunikationsmarkt vollständig dem Wettbewerb. 1991 etablierte sich der neue Festnetzbetreiber, Clear Communications, als Anbieter von Fernverkehrs- und internationalem Telefondienst. Durch eine mit Telecom New Zealand ausgehandelte Interconnection-Vereinbarung erhielt Clear Zugang zu seinen Kunden über die Leitungen des Telecom-Ortsnetzes. Es scheint, daß den beiden Parteien die vertragliche Einigung schwerer fiel als es in Ländern mit direkten Eingriffsmöglichkeiten des Regulierers der Fall ist. Im Markt für Mobilfunkdienste trat ebenfalls ein neuer Wettbewerber auf, der mit Telecom New Zealand eine Inter-connection-Vereinbarung getroffen hat, deren Bedingungen denen der Vereinbarung mit Clear weitgehend entsprechen.

Auch lokale Telefondienste bietet Clear inzwischen an. Seit mehr als drei Jahren versucht das Unternehmen daher, mit Telecom New Zealand eine entsprechende Interconnection-Vereinbarung abzuschließen, bisher jedoch ohne Erfolg. Clear läßt den Fall nun gerichtlich klären. Zur Zeit der Fertigstellung dieser Studie warten die Parteien auf die Entscheidung des höchsten Gerichtshofs Neuseelands.

Die neuen Wettbewerber in Neuseeland sind unzufrieden mit dem gegenwärtigen regulatorischen Umfeld. Wie die Regierung favorisieren sie jedoch nicht die in vielen anderen Ländern praktizierte Lösung, eine spezielle Regulierungsinstanz zu errichten, sondern plädieren dafür, das bestehende Wettbewerbsrecht in strikter Weise anzuwenden. Ob ein solcher Regulierungsansatz für den Telekommunikationsmarkt im allgemeinen bzw. für den Interconnection-Markt im besonderen unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten geeignet ist, wird sich in Zukunft zeigen müssen.

[Nur in englischer Sprache erhältlich.]