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Zwischen Rundfunk und Telekommunikation: Entwicklungsperspektiven und regulatorische Implikationen von Webcasting (Nr. 211)

Zwischen Rundfunk und Telekommunikation: Entwicklungsperspektiven und regulatorische Implikationen von Webcasting

Nr. 211: Annette Hillebrand

Zwischen Rundfunk und Telekommunikation: Entwicklungsperspektiven und regulatorische Implikationen von Webcasting
Nr. 211 / Dezember 2000

Zusammenfassung

Der Begriff Webcasting - entstanden aus World Wide Web und Broadcasting - umschreibt die Möglichkeit, über das Internet Audio- und Videoinformationen abzurufen. Inhalteanbieter nutzen zunehmend diese Option, um ihre Websites mit Filmausschnitten, Musikprogrammen oder aktuellen Informationssendungen aufzuwerten. Immer mehr Rundfunkanstalten bieten Teile ihres Programms auch online an. Die Zahl der Radiosender, die ausschließlich über das Internet senden, geht inzwischen in die Hunderte.

Der Stand der technischen Realisierung von Webcasting-Angeboten, das Nutzungspotenzial, die Bedeutung von Webcasting aus Anbietersicht und die mit dem neuen Online-Angebot verbundenen regulatorischen Fragen, sind nicht zuletzt auf Grund des frühen Diffusionsstadiums dieser neuen Technologie noch wenig untersucht. Die vorliegende Studie widmet sich den Entwicklungsperspektiven und den zu erwartenden regulatorischen Implikationen von Webcasting.

Das zur Zeit noch größte Hemmnis für die massenhafte Verbreitung von Webcasting liegt in den technischen Restriktionen in Bezug auf die Kompressionstechnik und die Übertragungsbandbreiten im Local loop. Zumindest für den Audioempfang zeichnen sich jedoch kurzfristig zufriedenstellende Lösungen ab. In Hinblick auf eine mit dem Fernsehen vergleichbare Videoqualität sind in den nächsten Jahren erhebliche Fortschritte zu erwarten.

Auf der Anbieterseite hat Webcasting zur Zeit noch experimentellen Charakter. Es dient in erster Linie dazu, die Inhalteverwertung in Form von Versioning zu erweitern, den eigenen Medienproduktverbund zu ergänzen sowie von einer regional unbegrenzten Verbreitung von AV-Inhalten und den Möglichkeiten einer individuellen Kundenansprache Gebrauch zu machen. Bedingt durch die hohen Kosten der Bereitstellung von Webcasting für ein Massenpublikum sowie die unvorteilhafte Kostenstruktur bei on-demand-Angeboten einerseits und der noch zu wenig gesicherten empirischen Grundlage über die Webcasting-Nutzerschaft und ihre Nutzungsgewohnheiten andererseits ist Webcasting als komplementär und nicht substitutiv zum Rundfunk zu bezeichnen.

Aus regulatorischer Sicht ist Webcasting noch nicht mit dem Rundfunk gleichzusetzen. Zur Zeit fehlen Webcasting wichtige Kriterien wie etwa Angebot für die Allgemeinheit, Suggestivkraft der Bilder oder Echtzeit-Übertragung, die die Einordnung als Rundfunk rechtfertigen würden. Nach Auffassung von Rundfunkexperten ist durch das Teledienstegesetz und den Mediendienste-Staatsvertrag eine ausreichende Regelung erfolgt, die gleichzeitig genügend Raum für Innovationen lässt. Auf Grund der vergleichsweise geringen Regelungsdichte ist es wahrscheinlich, dass die weitere Diffusion und Adoption von Webcasting trotz heute vorhandener technischer Restriktionen einen positiven Verlauf nimmt. Darüber hinaus erhält durch das Konvergenzphänomen Webcasting die Frage, wie in Zukunft die Regulierung im Spannungsfeld von Telekommunikation und Rundfunk gestaltet werden soll, eine besondere Dringlichkeit.