Nummernverwaltung bei Wettbewerb in der Telekommunikation (Nr. 180) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Nummernverwaltung bei Wettbewerb in der Telekommunikation (Nr. 180)

Zusammenfassung

Telefonnummern sind plötzlich interessant geworden: Die Verfügbarkeit von Rufnummern ist ein Schlüsselfaktor für die Etablierung neuer Anbieter und Dienste im Liberalisierungsprozeß des Telekommunikationsmarktes, denn ohne Nummern kein Zugang zu Telekommunikationsnetzen und -diensten. Mit der Expansion von Diensten werden Nummern neben ihren essentiellen Funktionen als Adresse, zum Routing und zur Signalisierung von Information auch als direktes Marketinginstrument eingesetzt. Es entstehen bei Wettbewerb im Telekommunikationssektor neue Herausforderungen für die Nummernverwaltung. Inhaltlich betrifft dies vor allem eine wettbewerbskonforme Nummernplangestaltung sowie die Festlegung geeigneter Allokationsmechanismen und Nutzungsbedingungen für Nummern. Institutionell geht es darum, die Neutralität und Kompetenz der Nummernverwaltung in einem offenen und transparenten Regulierungsprozeß zu gewährleisten.

Für die Zuteilung eines Nutzungsrechtes an Nummern kommen verschiedene Allokationsmechanismen in Frage. Wegen der Einfachheit der Handhabung ist das First-Come First-Served Prinzip das in der Praxis am häufigsten angewendete Verfahren zur Vergabe von Nummern. Leicht merkbare Nummern und Nummern mit alphanumerischer Umsetzung sind jedoch eine knappe Ressource und haben einen kommerziellen Wert, für die dieses Verfahrens keine effiziente Allokation ermöglicht. Marktorientierte Verfahren sind dazu besser geeignet. Daher ist es notwendig, unterschiedliche Auktionsverfahren und Handelsmechanismen für Nutzungsrechte an Nummern zu untersuchen, die dafür notwendigen technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen zu klären und fallweise ihre Anwendbarkeit zu überprüfen. Prinzipiell sind diese Vergabeverfahren für Nummern ebenso geeignet wie für die Vergabe von Frequenzen und anderer knapper Ressourcen.

Nummernverwaltung wird als eine hoheitlich regulatorische Aufgabe angesehen, die sich in konzeptionelle und operative Funktionen aufteilen läßt. In Deutschland wird keine der Nummernverwaltungsfunktionen an andere Institutionen delegiert, sondern insgesamt von der Regulierungsbehörde wahrgenommen. In der Marktöffnungssphase, in der es um die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen auch beim Zugang zu Nummern geht, ist operative Nummernverwaltung bei der Regulierungsbehörde am ehesten ein Garant für neutrale Nummernvergabe. Angesichts der technischen und wettbewerbspolitischen Komplexität des Themas Numerierung wird vorgeschlagen, ein Beratungsgremium aus Numerierungsspezialisten zu etablieren, mit der Zielsetzung, den Regulierer vor allem bei konzeptionellen Numerierungsfragen zu unterstützen. Damit Transparenz und Offenheit im Regulierungsprozeß gewährleistet ist, wird bei geplanten Numerierungsvorhaben ein allgemeines formalisiertes Konsultationsverfahren vorgeschlagen, wie es in England und den USA üblich ist: Wenn gewährleistet ist, daß interessierte Parteien vorher veröffentlichte Änderungsvorhaben schriftlich kommentieren können, ggf. mündliche Anhörungen stattfinden und Numerierungvorschriften des Regulierers unter Bezugnahme auf die Kommentare begründet werden müssen, werden Entscheidungen auf eine für alle Beteiligten nachvollziehbare Grundlage gestellt.