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Alternative Streitbeilegung in der aktuellen EMVU-Debatte (Nr. 258)

Neuer Diskus: Alternative Streitbeilegung in der aktuellen EMVU-Debatte

Franz Büllingen, Annette Hillebrand, Diana Rätz

Alternative Streitbeilegung in der aktuellen EMVU-Debatte
Nr. 258 / November 2004

Zusammenfassung

Seit Beginn der 90er Jahre folgt die EMVU-Debatte einem oszillierenden Entwicklungsmuster, so dass ihr weiterer Verlauf im Prinzip als offen anzusehen ist. Netzbetreiber und öffentliche Hände haben zwar mit der freiwilligen Selbstverpflichtung, der Verbändevereinbarung oder der Einrichtung eines Informationsportals z.B. zu Standortdaten wichtige Maßnahmen zur De-Eskalation der Kontroverse ergriffen, die im Ausland als vorbildlich gelten. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass sich der Konflikt zuspitzt. Die vor-liegende Studie verfolgt daher das Ziel, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ein wissenschaftlich dokumentiertes und standardisiertes Modellverfahren zu entwickeln, welches auf die unterschiedlichen Konflikte in Zusammenhang mit der Suche nach Standorten für Mobilfunkbasisstationen angewendet werden kann.

Die Studie analysiert hierbei die wesentlichen, im Rahmen von Umweltkonflikten entwickelten Verfahren, insbesondere in Hinblick auf ihren Ursprung, ihren Lösungsansatz, die Anwendungspraxis, die Verfahrenseffizienz sowie die entstehenden Kosten. Zu diesen Verfahren zählen die unter dem Oberbegriff „Alternativ Dispute Resolution“ (ADR) rubrizierten Lösungsansätze Mediation, Planungszellen/Bürger-gutachten, Konsensus- Konferenzen, Ombudsstellen, Arbitration sowie der (moderierte) Runde Tisch. Bei der Analyse dieser Verfahren wurden im Rahmen von Vergleichsanalysen insbesondere die Erfahrungen in den USA, in Österreich sowie der Schweiz ausgewertet. Es wurde deutlich, dass es bislang kaum Erfahrungen mit Mediationsverfahren im Rahmen der EMVU-Debatte gibt. Insofern kommt der vorliegenden Studie nicht nur im nationalen Rahmen eine bedeutende Pilotfunktion zu.

Im Rahmen eines Unterauftrages wurden zwei Experten beauftragt, einen Mediationsprozess in einem konkreten Streitfall zu initiieren und durchzuführen. Hierzu wurde als Modellfall im August 2003 ein Konflikt um den Standort eines Sendemasts in München identifiziert und eine Mediation eingeleitet. Um die im Verfahrensablauf gewonnenen Erkenntnisse zu verobjektivieren, wurden im Rahmen der Begleitforschung die Instrumente der Ex-ante Befragung, der teilnehmenden Beobachtung sowie der Expost Befragung eingesetzt. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden durch Expertengespräche validiert und den Ergebnissen der Vergleichsanalyse gegenübergestellt.

Im Ergebnis kann Mediation nur eingeschränkt als ein zielführender Ansatz im Rahmen der EMVU-Konfliktregelung bezeichnet werden. Die in jedem Konfliktfall unterschiedlich gelagerten zahlreichen Einzelfaktoren bilden ein hohes Ergebnisrisiko, so dass die intendierten Akzeptanz- und Legitimationsgewinne eher zufälliger Art sind. Insofern konnte die Zielsetzung des Projekts nicht erreicht werden. Die in Deutschland ergriffen Maßnahmen der Selbstver- pflichtung haben bereits gute Resultate erbracht. Daher sollte daher allen Möglichkeiten der Selbstregulierung der Vorzug gegeben werden. In Hinblick auf die Dauer, die Kosten und die Ergebnisrisiken sollte Mediation bei Standortkonflikten keinesfalls verbindlich vorgeschrieben werden, sondern auf Fälle mit hoher wirtschaftlicher Bedeutung beschränkt bleiben.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.