Public Corporate Governance Kodex des Bundes
Am 1. Juli 2009 verabschiedete das Bundeskabinett die „Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes". Das Regelwerk enthält wesentliche Bestimmungen geltendes Rechts zur Leitung und Überwachung von Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, sowie international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Ziel ist es, die Unternehmensführung und –überwachung transparenter und nachvollziehbarer zu machen und die Rolle des Bundes als Anteilseigner klarer zu fassen.
Die Verankerung des Public Corporate Governance Kodex des Bundes im Unternehmen erfolgt in der Weise, dass die Geschäftsleitung und das Überwachungsorgan jährlich erklären, dass den Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes entsprochen wurde oder werde.
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