Entgelte für den Netzzugang zu staatlich geförderter Breitband-Infrastruktur (Nr. 405) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Entgelte für den Netzzugang zu staatlich geförderter Breitband-Infrastruktur (Nr. 405)

Staatliche geförderte Breitbandausbauprojekte müssen umfassende Zugangsverpflichtungen erfüllen. Welche Entgelte können die Investoren hierfür berechnen? WIK analysiert und bewertet schwerpunktmäßig alternative Möglichkeiten der Preissetzung für diese Vorleistungsprodukte.

Zusammenfassung

Öffentliche Beihilfen für Breitbandausbauprojekte sind nur zulässig, wenn den rechtlich-regulatorischen Auflagen („Beihilferegeln") auf europäischer bzw. nationaler Ebene Genüge getan wird. Die europäischen Beihilfeleitlinien und die nationalen Förderprogramme für den Breitbandausbau sehen dabei unabdingbar vor, dass Empfänger von staatlicher Beihilfe für den Breitbandausbau Dritten umfassend Zugang zur geförderten Netzinfrastruktur gewähren müssen. Ziel der Beihilferegelungen ist es letztlich, vergleichbare Marktbedingungen wie auf anderen wettbewerbsbestimmten Breitbandmärkten zu schaffen, so dass sowohl der Beihilfeempfänger als auch ein Zugangsnachfrager im Endkundenmarkt zu marktüblichen Bedingungen Breitbanddienste anbieten können. 

Vor diesem Hintergrund befasst sich der Diskussionsbeitrag schwerpunktmäßig mit der Preissetzung für solche Zugangsvorleistungsprodukte. Wir fokussieren dabei auf NGA-Breitbandprojekte. Der EU-Rechtsrahmen gibt folgende Leitlinie vor: Wenn möglich, sollten geeignete Benchmarks zum Einsatz kommen, sofern solche für vergleichbare, wettbewerbsintensivere Gebiete des Mitgliedstaats bzw. der Union verfügbar sind. Stehen geeignete Benchmarks nicht zur Verfügung, soll auf für den betreffenden Markt und die Dienstleistung adäquate regulierte Preise zurückgegriffen werden. Ist dies nicht möglich, sollen die Preise im Einklang mit den Grundsätzen der Kostenorientierung stehen und nach der Methode festgelegt werden, wie sie der sektorale Rechtsrahmen vorgibt. 

Der Beitrag gibt erstens einen Überblick über relevante rechtliche Vorgaben auf europäischer Ebene für den Breitbandausbau. Daran schließt sich zweitens ein Überblick über den Rechtsrahmen für den NGA-Ausbau in Deutschland an und wir geben Einschätzungen zur gegenwärtigen Marktsituation mit Blick auf die Zugangsgewährung. Drittens adressieren wir mögliche Anforderungen an die Festsetzung von Vorleistungspreisen: Berücksichtigung regionaler Kostenunterschiede; Verfügbarkeit der erforderlichen Referenzwerte; Konsistenz mit der SMP-Regulierung; Anreizkompatibilität mit Blick auf den Breitbandausbau. Auf dieser Basis analysieren und bewerten wir dann viertens folgende Preissetzungsregeln: (1) Benchmarks, (2) die Anwendung von regulierten Vorleistungspreisen, (3) die Modifikation regulierter Vorleistungspreise, (4) die Berechnung von Netzzugangsentgelten aus dem Business Case des Zuwendungsempfängers, (5) die Anwendung von Kostenmodellen auf lokaler Ebene, sowie (6) die Festlegung von Zugangspreisen anhand einer Kostenprüfung. Darüber hinaus gehen wir (7) auf die „Retail-Minus-Regel" ein, die allerdings inhärent vom Prinzip der kostenbasierten Festlegung von Zugangsentgelten abweicht. 

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.

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