Um die Rechte der Nutzer von Datenverarbeitungsdiensten (d. h. Cloud-Nutzer) zu stärken, adressiert der Data Act (DA) den Anbieterwechsel sowie die Portabilität von Daten und Anwendungen. Mit dem DA sollen Nutzer bessere Möglichkeiten haben, ihre Daten und Anwendungen zu migrieren, um damit nicht an spezifische Anbieter und Dienste gebunden zu sein.
Die EU hat dabei die Verwendung von Standards für Datenverarbeitungsdienste ins Visier genommen. Die Nutzung von Standards und offenen Spezifikationen soll die Interoperabilität von Diensten desselben Typs und die Portabilität von Daten und Anwendungen erleichtern, ohne negative Auswirkungen auf die Sicherheit zu verursachen. Artikel 35 des DA regelt die Anforderungen für die Standards und Spezifikationen. Die Europäische Kommission ist befugt, Spezifikationen für die Interoperabilität durch Durchführungsrechtsakte zu verabschieden oder die europäische Normungsorganisationen mit der Entwicklung neuer Standards zu beauftragen, sofern eine Lücke bei den Normen und Standards besteht. Zentral für die Umsetzung des DA ist zudem das Union Repository: ein zentrales Register, in dem die harmonisierten Normen und Standards veröffentlicht werden. Die Anbieter haben nach Artikel 30 Abs. 3 des DA zwölf Monate Zeit für die Umsetzung der Standards und Spezifikationen, nachdem diese im Union Repository aufgenommen wurden.
Die WIK-Studie, die in Zusammenarbeit mit Decision und Schuman Associates durchgeführt wurde, identifiziert die ersten Spezifikationen und Standards, die den Anforderungen des Data Act entsprechen und im Union Repository veröffentlicht werden könnten. Zudem wurden in der Studie weitere Bereiche für Standardisierung zur Schließung bestehender Lücken ermittelt.