Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen den Glasfaserausbau in Regionen, in denen Ausbau für Telekommunikationsbetreiber nicht wirtschaftlich ist. Damit auch in diesen Gebieten Endkunden vom Wettbewerb profitieren, gibt es Auflagen, die Dritten den Zugang zur geförderten Infrastruktur ermöglichen. Vorleistungsprodukte, die hierfür zur Verfügung stehen, sind etwa der Bitstrom- oder Leerrohrzugang, aber auch die entbündelte Glasfaser. Erstmalig hat nun das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unter Beteiligung der Bundesnetzagentur „die Bedingungen und Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu dem geförderten Netz verbindlich“ festlegt. Hierfür können gemäß Rahmenregelung entweder durchschnittliche veröffentlichte Preise aus vergleichbaren Gebieten, regulierte Vorleistungspreise oder Preise, die auf Basis der Kostenorientierung ermittelt wurden, angewendet werden.
WIK-Consult berechnete die Preise der entbündelbaren Glasfaser-Anschlussleitung auf Basis der Kostenorientierung. Die Netz- und Investitionswertmodellierung wurde auf Basis des Analytischen Kostenmodells Anschlussnetz 3.0 durchgeführt und um eine Kostenberechnung ergänzt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gebäudestandorte mit zugehörigen Informationen über Haushalte und Unternehmen sowie des aktuellen Straßennetzes wurden für ganz Deutschland Anschlussnetze mit einer FTTH Punkt-zu-Punkt-Topologie modelliert. Auf dieser Basis wurde eine effiziente Trassenführung für eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen ermittelt und bewertet.
Im Ergebnis konnte WIK-Consult für die monatliche Überlassung der entbündelbaren Glasfaser-Anschlussleitung Entgelte in Höhe von am ODF 22,82 € sowie 14,71 € für die Übergabe am NVt ermitteln.
Die Preisliste mit den weiteren Vorleistungspreisen ist öffentlich einsehbar unter:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.pdf?__blob=publicationFile