Universaldienst und flächendeckende Glasfaserversorgung © Photo Credit: Christine - stock.adobe.com

Universaldienst und flächendeckende Glasfaserversorgung

Welchen Beitrag leistet das bestehende Regime?

Welchen Beitrag kann das Universaldienstregime bei Priorität von eigenwirtschaftlichem Ausbau und residualer Förderung des Glasfaserausbaus leisten? Das Universaldienstregime und Möglichkeiten der Verpflichtung von Netzbetreibern zur Schließung von Versorgungslücken sind in EKEK und TKG lediglich als ein untergeordnetes Instrument verankert.

Im vorliegenden Kurzbericht wird die Bedeutung des aktuell geltenden Universaldienst-Regimes gemäß dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EKEK) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Bereitstellung von Gigabit-Anschlüssen in Deutschland erläutert – sowohl aktuell als auch mit Blick auf zukünftige Entwicklungen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Mindeststandards für einen angemessenen Breitbandinternetzugangsdienst festgelegt werden, die nur durch einen Gigabit- bzw. Glasfaseranschluss erfüllt werden können. Die rechtlichen Vorgaben erlauben es, ein Unternehmen im Rahmen des Universaldienstregimes dazu zu verpflichten, einen solchen Gigabit-/Glasfaseranschluss bereitzustellen (Universaldiensterbringer), wenn an einer spezifischen Adresse kein adäquater Anschluss verfügbar ist.

Es wird gezeigt, dass das politische Gigabitziel weder aktuell noch absehbar durch Universaldienstverpflichtungen unterstützt wird. Dies wäre nur möglich, wenn die Mindestanforderungen an einen Breitbandanschluss so hoch definiert würden, dass sie ausschließlich durch Glasfaser erfüllbar sind, was derzeit weder regulatorisch vorgesehen noch politisch zu erwarten ist. Zudem verbietet Art. 86 (2) EKEK, dass Universaldienstverpflichtungen den eigenwirtschaftlichen oder geförderten Glasfaserausbau beeinflussen.

Die Bestandsaufnahme zeigt eine Diskrepanz zwischen den europäischen Gigabitzielen und der bestehenden Universaldienstregulierung. Diese fokussiert sich auf Erschwinglichkeit und Teilhabe und ist hinsichtlich der Verfügbarkeit von Gigabitanschlüssen wirkungslos. Für Deutschland ist selbst langfristig nicht zu erwarten, dass dem Universaldienst nach weitestgehendem Abschluss des Glasfaserausbaus eine Bedeutung zukommen wird. Dies hängt letztlich davon ab, welcher Grad der Flächendeckung tatsächlich erreicht werden soll.