Mehrpersonenhaushalte – Technische Mindestanforderungen Internetzugang © Photo Credit: YURII MASLAK - stock.adobe.com

Mehrpersonenhaushalte – Technische Mindestanforderungen Internetzugang

Spezifische Anforderungen infolge von Parallelnutzung in Mehrpersonenhaushalten

Im Juni 2022 wurden mit der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) technische Mindestanforderungen für den Internetzugangsdienst festgelegt (Datenübertragungsrate im Down- und Upload und maximal tolerierte Latenz). Ob die 2021 von wik und zafaco ermittelten Werte weiterhin Bestand haben und ob sie hinreichend sind, den Anforderungen von Parallelnutzungsszenarien in Mehrpersonenhaushalten Rechnung zu tragen, wird in diesem Gutachten untersucht.

„Mehrpersonenhaushalte“ ist eines von vier Gutachten im Kontext der Evaluation der TKMV, welche das Konsortium aus wik und zafaco für die Bundesnetzagentur erstellt hat. Der Fokus dieses Gutachtens liegt auf der Aktualisierung und Evaluierung der technischen Mindestanforderungen an die Datenübertragungsraten im Down- und Upstream.

Für die Evaluierung der Anforderungen von Parallelnutzung im Mehrpersonenhaushalt finden zwei verschiedene methodische Ansätze Anwendung. Anhand der dienstespezifischen Mindestanforderungen für ausgewählte Parallelnutzungsszenarien wird zunächst versucht, eine Mindestdatenrate für den Down- und Upload im Parallelnutzungsfall abzuleiten. Da mit diesem statischen Ansatz jedoch die adaptiven, dynamischen Anpassungsmechanismen von Best-Effort-Internetdiensten nicht berücksichtigt werden können, wurde ein weiterer Ansatz gewählt, der für vorgegebene Datenübertragungsraten des Internetzugangs die Nutzerzufriedenheit für verschiedene Parallelnutzungskonstellationen untersucht.

Das Gutachten bestätigt die Ergebnisse des wik-zafaco-Gutachtens 2021 (Mindestanforderungen Internetzugangsdienst) hinsichtlich der dienstespezifischen Anforderungen an die Datenübertragungsraten im Down- und Upload. Für den in § 157 Absatz 3 Satz 3 TKG definierten Dienstekatalog wurden Datenübertragungsraten von weniger als 10 Mbps im Download und 1,3 Mbps im Upload auf Basis von Erhebungen in 2023 ermittelt.

Eine Beurteilung, ob die aktuell in der TKMV festgelegten Datenübertragungsraten auch Parallelnutzungsszenarien von Mehrpersonenhaushalten hinreichend Rechnung tragen, konnte anhand von Messungen der Nutzerzufriedenheit für ausgewählte Parallelnutzungskonstellationen evaluiert werden.

Es konnte gezeigt werden, dass protokolltechnische Mechanismen der Best-Effort-Internetdienste erlauben, Engpässe in der Übertragungskapazität innerhalb gewisser Grenzen auszugleichen: In den meisten gemessenen Parallelnutzungsszenarien – selbst mit fünf Parallelnutzern – konnten bei Anschlussgeschwindigkeiten von 10 Mpbs im Down- und 1,7 Mbps im Upstream – entsprechend den aktuellen Mindestanforderungen der TKMV – Ergebnisse mit hoher Nutzerzufriedenheit ermittelt werden. Beobachtete Einschränkungen der Nutzererfahrung konnten vor allem durch Engpässe in der Upload-Kapazität festgestellt werden. Ein Funktionieren der Dienste, wenn auch mit zum Teil reduzierter Nutzererfahrung, konnte durchgängig beobachtet werden.

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