Neue EU State Aid Guidelines

Neue EU State Aid Guidelines

Neue EU Beihilfeleitlinien für den Breitbandausbau treten nach langer Konsultationsphase in Kraft

Vortrag auf der 17. ITG Konferenz Breitband für Deutschland in Berlin über die aktuelle Überarbeitung der Leitlinien für den geförderten Ausbau von Breitbandnetzen aus dem Jahr 2013, die Ende Januar 2023 in Kraft getreten sind. Die Ausbauziele wurden auf das Gigabitziel der EU ausgerichtet.

Die Europäische Kommission hat ihre Leitlinien für den geförderten Ausbau von Breitbandnetzen aus dem Jahr 2013 überarbeitet und an die Breitbandziele des Europäischen Kodes für Elektronische Kommunikation (EKEK) angepasst. Die Neuerungen traten im Januar 2023 in Kraft. Danach liegt das Versorgungsziel des geförderten Ausbaus im Festnetz bei 1 Gbps downstream und muss auf Glasfaser aufbauen. Auch der Mobilfunk wird als separater Markt förderfähig. NGA geförderte Gebiete können nun erneut gefördert werden. Im Prinzip bleiben Vorgaben zum Schutz des Wettbewerbsmarktes erhalten, nachdem Wholesale Vorleistungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Allerdings sind für aktive Vorleistungen auf geteilten Übertragungsmedien nun qualitative Mindeststandards einzuhalten, die klar definiert sind. Der Vortrag beschriebt die wesentlichen Veränderungen.

Autoren

  • Dr. Thomas Plückebaum