Flexibilisierung der Frequenzregulierung und des Frequenzplans (Nr. 488) © Photo Credit: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Flexibilisierung der Frequenzregulierung und des Frequenzplans (Nr. 488)

Eine Flexibilisierung der Frequenzregulierung für 5G in spezifischen Frequenzlagen eröffnet die Möglichkeit, dass eine Vielzahl von digitalen Funkdiensten über Funknetzplattformen angeboten werden können.

Nr. 488: Flexibilisierung der Frequenzregulierung und des Frequenzplans

 

Zusammenfassung

Der Trend zur Digitalisierung in der Gesellschaft, Wirtschaft und in öffentlichen Institutionen in Deutschland bedingt damit einhergehend einen zunehmenden Bedarf nach leistungsfähigen Funkdiensten für vielfältige digitale Anwendungen von unterschiedlichen Nutzerkreisen. Sofern Frequenzen exklusiv in Silos nur für spezifische Frequenznutzungen zugeteilt würden (ein bisher vorherrschendes Paradigma bei der Frequenzzuteilung) resultiert eine Knappheit an Frequenzen und Frequenzzuteilungskonflikte. Stakeholder könnten leer ausgehen.

5G ist eine Funktechnologie, die eine Vielzahl von digitalen Diensten unterstützt. Derartige digitalen Funkdienste sind: digitale drahtlose Dienste zur Ermöglichung des Autonomen Fahrens, digitale drahtlose Dienste zur Ermöglichung von Smart Farming, digitale drahtlose BOS-Dienste, digitale Betriebs- und Bündelfunkdienste, drahtlose digitale PMSE-Dienste, digitale drahtlose militärische Dienste und nicht zuletzt Mobilfunkdienste in Massenmärkten. Nutzungs- und Zuteilungskonflikte könnten durch eine gemeinsame Nutzung von Frequenzen aufgehoben werden, wenn die Frequenzregulierung flexibel ausgestaltet ist. Ein Betreibermodell bzw. Funkplattformen für unterschiedliche digitale Funkdienste würde damit möglich. Die Ablegung des klassischen Paradigmas individueller Netze für spezifische digitale Funkdienste und individueller Zuweisung für Dienste von dafür im Frequenzplan nutzbaren Frequenzen könnte Frequenzzuteilungskonflikte vermeiden. Knappe Ressourcen könnten dadurch noch besser genutzt werden.