Seit 2005 können Briefdienstleister den Teilleistungszugang der Deutschen Post AG (DP AG) für die finale Zustellung von Sendungen nutzen. In der Folge hat sich auf der Ebene der Briefkonsolidierung ein Wettbewerb entwickelt. Die Dienstleistung umfasst die Zusammenführung von Briefen verschiedener Versender, deren Vorsortierung und anschließende Übergabe in den Briefzentren der DP AG. Die DP AG steht mit ihrer Konzerntochter Deutsche Post Inhaus GmbH (DP IHS) im direkten Wettbewerb mit unabhängigen Anbietern von Konsolidierungsleistungen. Die Entgelte der DP IHS werden der Bundesnetzagentur regelmäßig vorgelegt. Die Behörde muss prüfen, ob der Preisabstand zwischen den Zugangs- und Endkundenleistungen ausreichend groß ist, damit effiziente Wettbewerber, die auf Grundlage des Teilleistungszugangs eigene Endkundenleistungen anbieten, eine angemessene Marge auf ihren Eigenanteil an der Wertschöpfung erzielen können. Das Gutachten und ein in diesem Zusammenhang erstelltes Excel-Tool hatte zusätzlich zur Weiterentwicklung des Konzepts der Preis-Kosten-Schere zum Ziel, diese regelmäßig stattfindenden Prüfungen zu vereinfachen und damit zu beschleunigen. Erkenntnisse, die während der Bearbeitung der Studie gesammelt wurden, kamen bereits im Rahmen von kürzlich durchgeführten Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle (BK5-23/020-031) gegen die Deutsche Post InHaus Services GmbH (DP IHS) zur Anwendung.
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WIK unterstützt die Bundesnetzagentur bei der nachträglichen Kontrolle von Entgelten für die Briefkonsolidierung
Die Bundesnetzagentur hat die WIK-Studie zur Weiterentwicklung des Konzepts der Preis-Kosten-Schere veröffentlicht. Das Gutachten behandelt sowohl die Frage des geeigneten Effizienzmaßstabs als auch eine Beschreibung der Methodik zur Stückkostenermittlung für Konsolidierungs- und Frankierleistungen.