Die Bundesregierung strebt gemäß Koalitionsvertrag eine flächendeckende Glasfaserversorgung bis in jede Wohnung (FTTH) an. Dabei gilt das Prinzip „Markt vor Staat“, wonach Förderprogramme dort zum Einsatz kommen sollen, wo marktgetriebener Ausbau nicht möglich ist. Diese Studie untersucht die Anreizwirkungen des derzeitigen institutionellen Regimes und das Zusammenspiel von eigenwirtschaftlichem Ausbau und Förderung.
Der Monitoringbericht zum Stand des Glasfaserausbaus in Deutschland zeigt, dass das im Markt beobachtbare eigenwirtschaftliche Ausbauverhalten verschiedener Betreiberkategorien hinter dem eigenwirtschaftlichen Potenzial zurückbleibt. Das lässt sich anhand der analysierten Anreizstrukturen ökonomisch erklären: Gewinnorientierte Glasfasernetzbetreiber haben bei einem Vorrang des eigenwirtschaftlichen Ausbaus im Ausbauwettbewerb mit anderen Betreibern Anreize zum Cherry-Picking. Sobald ein Unternehmer die wirtschaftlich attraktiven Gebiete erschlossen hat, führen die subadditiven Kostenstrukturen von Anschlussnetzen dazu, dass anderen Betreibern das zum kostendeckenden Ausbau der übrigen Gebiete notwendige Quersubventionierungspotenzial nicht mehr zur Verfügung steht. In der Folge wird das eigenwirtschaftliche Ausbaupotenzial nicht ausgeschöpft. Dieses Cherry-Picking sowie der Umstand, dass Förderbedürftigkeit nicht a priori, sondern einzelfallbezogen und sukzessive auf Antrag festgestellt wird, geht mit ökonomischen Anreizen einher, die zu einem überhöhten Förderbedarf führen.
Anreizwirkung der derzeitigen Gigabitförderung auf den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Deutschland
Welche Anreizwirkung gibt es im Zusammenspiel aus eigenwirtschaftlichem Ausbau und Glasfaserförderung und welche Herausforderungen ergeben sich daraus für eine flächendeckende Glasfaserversorgung?