Zukünftige Nutzung des UHF-Bands © Photo Credit: Kittiphat - stock.adobe.com

Zukünftige Nutzung des UHF-Bands

Welche Nachfrager versprechen künftig eine effiziente Frequenznutzung?

Vor dem Jahr 2031 ist über die weitere Nutzung von Frequenzen im Bereich von 470 bis 694 Megahertz (MHz) zu entscheiden. Heute werden die Frequenzen u. a. für die lineare Verbreitung von Bewegtbildinhalten genutzt. Eine Analyse der Nachfrage der öffentlichen Mobilfunknetzbetreiber, der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und des Rundfunks zeigt, dass die Zuweisung eines Teils der Frequenzen für den Mobilfunk ökonomisch vorteilhaft wäre.

Für die drei Mobilfunknetzbetreiber Telekom Deutschland, Telefónica Deutschland und Vodafone wird in der vorliegenden Studie die potenzielle Nutzung von Frequenzen des UHF-Bands (470–694 MHz) durch die zivilen Bedarfsträger Rundfunk, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und öffentlicher Mobilfunk ab dem Jahr 2031 anhand wirtschaftlicher und technischer Kriterien analysiert.

Sofern ein Teil der Frequenzen für den öffentlichen Mobilfunk bereitgestellt werden, könnte der öffentliche Rundfunk über zehn Jahre Einsparungen von bis zu 369 Millionen Euro erzielen und die Mobilfunknetzbetreiber 2,7 Mrd. Euro beim notwendigen Netzausbau einsparen. Sofern die BOS mit einem Teil der Frequenzen kein eigenes Mobilfunknetz errichten und betreiben sondern den öffentlichen Mobilfunk nutzen, könnten sie im selben Zeitraum ca. 7 Mrd. Euro einsparen.

Der Vergleich der potenziellen Nutzungen von Frequenzen aus dem UHF-Band zeigt, dass die Nutzung von Teilen der Frequenzen für öffentliche Mobilfunkdienste deutliche volkswirtschaftliche Vorteile hat.